Spanischer Arzt klagt gegen Google-Suchergebnisse

10.03.2011

Der spanische Chirurg Hugo Daniel Guidotti Russo fordert den Suchmaschinengigant Google auf, nicht länger einen 20 Jahre alten Bericht der Zeitung „El Pais“ über einen Kunstfehler zu verlinken. Google hingegen wehrt sich gerichtlich. Juristisch gesehen gibt es bisher noch kein Recht auf Vergessen im Internet. Pläne innerhalb der Europäischen Union sind jedoch vorhanden.


Seitdem die spanische Zeitung „El Pais“ ihre Zeitungsartikel digitalisiert, macht Google den 20 Jahre alten Bericht der Zeitung über einen angeblichen Kunstfehler des Arztes publik. Der Chirurg hatte eine damalige 21jährige operiert, bei der es danach zu schweren Komplikationen kam. Laut dem Artikel wurde der Arzt für schuldig gesprochen. Das der Chirurg jedoch später von den Vorwürfen freigesprochen wurde, steht nicht in dem Artikel.


Gibt man in Google den Namen des Chirurgen ein, der eine private Schönheitsklinik betreibt, ist der Zeitungsartikel einer der ersten Treffer. Eine nachträgliche Änderung oder Löschung solcher Berichte in Online-Archiven ist nach Urteilen von spanischen wie auch deutschen Gerichten nicht notwendig. Selbst wenn die Inhalte inzwischen überholt sind, sind diese Berichte weiterhin zulässig. Wichtig ist dabei nur, ob der Bericht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässig war. Ist dies der Fall, darf der Artikel auch noch viele Jahre später in Online-Archiven geführt werden.


Seit Januar 2011 wehrt sich Google vor Gericht Links auf veralteten oder fehlerhaften Informationen aus seinem Suchindex zu löschen, was wiederum die spanische Datenschutzbehörde AEPD vom Suchmaschinenbetreiber verlangt - darunter auch der Fall des spanischen Chirurgen. Google beruft sich darauf, lediglich Vermittler zu sein. Wenn überhaupt müssten die Artikel auf den Seiten selbst gelöscht werden, alles andere sei Zensur.


Laut dem Wall Street Journal erwägt das spanische Gericht nun den Fall an den Europäischen Gerichtshof abzugeben. In der Europäischen Union wird derzeit ein „Recht auf Vergessen“ debattiert, ein Prinzip, was auch die spanischen Datenschützer befürworten. Jedoch geht es in der Diskussion mehr um die Datenkontrolle der Nutzer in sozialen Netzwerken und nicht um Google Ergebnisse oder Zeitungsarchive. Die Pressefreiheit wird entsprechend in der Debatte noch nicht angetastet.


Der spanische Arzt hat mit seinem Streit gegen Google jedoch bereits jetzt etwas erreicht: Die digitale Berichterstattung des Falls schafft neue Google-Treffer zu seinem Namen. Dabei berichten die neuen Artikel auch über den Ausgang des zurückliegenden Rechtsstreites und seiner Unschuld.

Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler
Quelle: spiegel.de/netzwelt

 

« zurück