13.07.2011
Wie die Nachrichtenseite wuv.de berichtet, darf das Videoportal YouTube sein Livestream-Experiment nicht in Deutschland durchführen. Grund dafür ist das deutsche Rundfunkrecht. Der ZDF-Blog Hyperland erklärte, dass wohl unklar sei, ob das Tochterunternehmen von Google eine besondere Zulassung der Medienanstalten benötigt. Großen deutschen Partnern sei daher mitgeteilt worden, dass der Livestream von YouTube hier nicht starten werde.
Laut dem Rundfunkstaatsvertrag müssen die Medienanstalten Anbietern von Sendungen diese per Zulassungsverfahren genehmigen, wenn sie gleichzeitig mehr als 500 Zuschauer haben. Sollte keine Zulassung bestehen und eine Übertragung stattfinden, droht dem Sender ein Bußgeld von 500.000 Euro. Der Mutterkonzern Google hat bisher keinen entsprechenden Antrag gestellt. Stefan Keuchel, Google-Sprecher, teilte gegenüber dem ZDF-Blog mit, dass YouTube tatsächlich keinen Livestream in Deutschland anbiete. Nähere Information wollte Keuchel nicht äußern. In den USA ist dies für ausgewählte Partner seit April 2011 möglich.
Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler