Hamburger Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Google ein

28.05.2010

Wegen des Verdachts auf das Abfangen privater Daten leitet die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google ein. Für sein Projekt „Street View“, bei dem weltweit ganze Straßenzüge gefilmt wurden, hat der Suchmaschinenanbieter auch private Nutzerdaten ungesicherter WLAN-Stationen gespeichert. Nach Aussage des Oberstaatsanwalts Wilhelm Möller soll nun geprüft werden, ob Google damit gegen Paragraph 202b des Strafgesetzbuchs verstoßen hat. Dieser betrifft das unbefugte Abfangen privater Daten mit technischen Mitteln.
Bislang wurde Datenschutzbehörden kein Einblick in die gesammelten Daten gewährt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert nun von Google die Übergabe der Festplatten mit den gespeicherten Daten bis zum 26. Mai. Anderenfalls drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro.

Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler
Quelle: RP Online

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