Google Books von US-Gericht zunächst gestoppt

23.03.2011

Mit 125 Millionen US-Dollar wollte der Suchmaschinengigant Google in den USA amerikanische Verleger und Autoren bezahlen um in den Staaten registrierte Bücher scannen zu können. Der Vergleich wurde jedoch von einem Gericht in Amerika nun gekippt.


Mit dem vorzeitigen Beschluss des Gerichtes könnte der geplante Bücherdienst von Google gekippt werden. Google plant weltweit Bücher einzuscannen und diese dann online zugänglich zu machen. Allerdings wollte der Konzern dazu nicht mit jedem Verlag und Autoren einzeln verhandeln müssen. Das US-Gericht erteilte diesem Vorhaben eine klare Absage mit der Begründung, dass der Vergleich zu weit gehe. Mit der Vereinbarung bekäme Google einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten, hieß es weiter.


Darüber hinaus könnte der Vergleich auch gegen internationales Recht verstoßen. Zu den in den USA angemeldeten Büchern zählen auch viele ausländische Verlage und Autoren. Der Richter bezog sich neben der Absage seitens des US-Justizministeriums auch auf deutsche Bedenken. Gegen den Google-Books-Deal hatten sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Verleger und Autoren ausgesprochen.


Auch in Europa gab es zu Google Books schon die ersten Entscheidungen. In Italien konnte sich der Konzern mit der Regierung einigen und darf mit dem scannen der Bücher beginnen. Im Nachbarland Frankreich hingegen wurde Google wegen Verstoß gegen das Urheberrecht mit seinem Digitalisierungsprojekt zu 300.000 Euro Schadensersatz verurteilt.


Bereits seit 2008 wird in den Vereinigten Staaten an dem Vergleich gearbeitet. Autoren, die ihre Werke nicht von Google gescannt haben wollen müssen dort direkt ihr Veto einlegen. Der Richter zeigte in seiner aktuellen Entscheidung einen Weg auf, wie dieser Vergleich abermals verbessert werden kann: Jeder Rechtinhaber soll demnach der Verbreitung seiner Werke durch Google einzeln zustimmen. Bis zum 25.04.2011 haben die Parteien nun Zeit um die Vereinbarung zu ändern, anschließend wird erneut darüber verhandelt.

Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler
Quelle: internetworld.de

« zurück