26.04.2010
Die neue Preisparitätsregel von Amazon, die ab März diesen Jahres für Anbieter auf dem Onlineportal gilt, beschäftigt nun das Bundeskartellamt. Dabei wird geprüft, ob ein Verfahren gegen die neuen Geschäftsregeln von Amazon eingeleitet werden muss. Diese besagen, dass alle Onlinehändler auf dem Amazon -Marktplatz verpflichtet sind, ihre Waren preiswerter oder mindestens preisgleich wie auf sämtlichen anderen benutzen Marktplätzen anzubieten.
Laut Informationen der „Wirtschaftswoche“ beschäftigt sich mittlerweile auch die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ mit den geänderten Geschäftsregeln. Weiter berichtet das Wirtschaftsmagazin, Amazon habe bislang dazu noch keine deutliche Erklärung abgegeben. Lediglich verweise Amazon darauf, dass Preisvorgaben ebenso in anderen europäischen Märkten sowie in den USA vorhanden sind. Für die neue Regelung,bei Amazon wird den Onlinehändlern eine Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2010 gewährt.
Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler
Quelle: internetworld.de